Kinder sind keine Besitztümer ihrer Eltern,

sondern eigenständige Träger von Menschenrechten

Kampagnenfahrzeug vor dem Brandenburger Tor

Kampagnenfahrzeug vor dem Brandenburger Tor

Diese Rechtsauffassung, die sich u.a. in der UN-Kinderrechtskonvention widerspiegelt, hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Trotzdem werden Kinderrechte oft noch ignoriert. Aus diesem Grund plante die Giordano-Bruno-Stiftung eine Kinderrechtskampagne, die ursprünglich 2013 starten sollte. Als sich nach dem Urteil des Landgerichts Köln Mitte 2012 eine öffentliche Debatte zur Knabenbeschneidung entwickelte, fiel der Entschluss, diese Kampagne vorzuziehen und mit dem Schwerpunktthema „Zwangsbeschneidung“ beginnen zu lassen. Schließlich geht es bei der Frage nach der Zulässigkeit der Knabenbeschneidung um zentrale Kinderrechte, nämlich um das Selbstbestimmungsrecht sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes, die hier im Konflikt zur Erziehungsgewalt der Eltern stehen.

Auf dieser Website finden Sie vielfältige Informationen zum Themenkomplex „Beschneidung und Kinderrechte“, die auch noch nach der Legitimierung der rituellen Knabenbeschneidung durch den Deutschen Bundestag Beachtung finden sollten.