Kinder sind keine Besitztümer ihrer Eltern,
sondern eigenständige Träger von Menschenrechten.
Diese Rechtsauffassung, die sich u.a. in der UN-Kinderrechtskonvention widerspiegelt, hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Trotzdem werden Kinderrechte oft noch ignoriert. Aus diesem Grund plante die Giordano-Bruno-Stiftung eine Kinderrechtskampagne, die ursprünglich 2013 starten sollte. Als sich nach dem Urteil des Landgerichts Köln eine öffentliche Debatte zur Knabenbeschneidung entwickelte, fiel der Entschluss, diese Kampagne vorzuziehen und mit dem Schwerpunktthema „Zwangsbeschneidung“ beginnen zu lassen.
Schließlich geht es bei der Frage nach der Zulässigkeit der Knabenbeschneidung um zentrale Kinderrechte, nämlich um das Selbstbestimmungsrecht sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes, die hier im Konflikt zur Erziehungsgewalt der Eltern stehen. Die Religionsfreiheit, die in der öffentlichen Debatte eine große Rolle spielt, ist demgegenüber nebensächlich, da sich die Religionsfreiheit der Eltern nur auf sie selbst erstreckt – nicht aber auf ihre Kinder, die das Recht haben, ihre eigenen religiös-weltanschaulichen Überzeugungen zu entwickeln, unabhängig davon, was die Eltern glauben. (Auch Kinder haben ein Recht auf Religionsfreiheit!)
Wir begreifen jede medizinisch nicht notwendige Knabenbeschneidung als Unrecht, erkennen jedoch an, dass Eltern, die ihre Söhne aus religiösen oder „hygienischen“ Gründen beschneiden lassen, glauben, nur „das Beste“ für ihre Kinder zu tun. Allerdings sollten auch sie die neuen medizinischen Studien zur Kenntnis nehmen, die eindrucksvoll belegen, dass es sich bei der Vorhautbeschneidung um einen risikoreichen, schmerzvollen, mitunter sogar traumatisierenden Eingriff handelt, der mit der irreversiblen Amputation eines hochsensiblen, funktional nützlichen Körperteils verbunden ist. Die Zwangsbeschneidung von Knaben ist also keineswegs eine Bagatelle, wie man früher vermutete, sondern sehr wohl vergleichbar mit den „milderen“ Formen der weiblichen Genitalverstümmelung, die zu Recht geächtet wird.
Wir fordern die deutschen Politiker auf, die Selbstbestimmungsrechte der Kinder höher zu gewichten als die Beschneidungsinteressen der Eltern, die in vielen Fällen bloß einem sozialen Gruppendruck folgen und über die Konsequenzen der Zirkumzision nur unzureichend aufgeklärt sind. Unser Appell an die Parlamentarier lautet: Sorgen Sie dafür, dass Religionsfreiheit nicht mehr als Freibrief verstanden wird, Kindern Schmerzen zufügen zu dürfen! Unterstützen Sie die Aufklärungsarbeit internationaler Kinder- und Jugendärzte sowie fortschrittlicher Juden und Muslime, die das Ritual der Vorhautbeschneidung seit langem kritisieren! Vertreten Sie die Rechte des Kindes auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit, indem Sie Artikel 24, (3) der UN-Kinderrechtskonvention in die Tat umsetzen: „Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.“
Auf dieser Website finden Sie vielfältige Informationen zum Themenkomplex „Beschneidung und Kinderrechte“. Bitte unterstützen Sie auch unsere Plakataktion, mit der wir die Parlamentarier im Vorfeld der geplanten Gesetzgebung für das Thema „Kinderrechte“ sensibilisieren möchten.