Unterstützung für den alternativen Gesetzesentwurf zur Knabenbeschneidung

Über 50 Abgeordnete aus den Bundestagsfraktionen der SPD, der Grünen und der Linken haben einen Gesetzesentwurf zur Regelung der Knabenbeschneidung als Alternative zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorgelegt.

Dieser  Entwurf stellt einen ausgewogenen Kompromiss zwischen einem vollständigen Verbot der Beschneidung minderjähriger männlicher Kinder und einer umfassenden Legalisierung, wie sie von der Bundesregierung vorgesehen ist, dar. Der Kompromiss ist geeignet, den Rechtsfrieden in dieser Angelegenheit wiederherzustellen und gibt den Betroffenen, um deren Vorhaut es geht, ein starkes Bestimmungsrecht. Erst ab dem Alter von 14 Jahren sollen Beschneidungen zulässig sein, und zwar nur dann, wenn der Betroffene ausdrücklich zustimmt und er außerdem bezüglich der Beschneidung und ihrer möglichen Folgen einsichts- und urteilsfähig ist. Bei einer Verabschiedung dieses Entwurfs im Bundestag wird es ausgeschlossen sein, dass dem Knaben über seinen Kopf hinweg – lediglich aufgrund elterlicher Anordnung – ein gesunder und funktionsfähiger, aber auch für seine Sexualität wichtiger Körperteil unwiederbringlich entfernt wird.

Durch die Regelung, dass die Beschneidung nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorzunehmen ist und zwar ausschließlich von einem Arzt, der zudem die Befähigung zum Facharzt für Kinderchirurgie oder Urologie besitzen muss, wird ein hoher medizinischer Standard festgeschrieben.

Die gbs unterstützt diesen Gesetzesentwurf, auch weil er dem  Knaben und seiner Selbstbestimmung den wichtigsten Part bei der Entscheidung über die Beschneidung zuweist – im absoluten Gegensatz zur bisherigen Praxis, bei der allein die Eltern entscheiden.  Die Würde des betroffenen Kindes wird gewahrt; seine Rechte gestärkt.

Unterstützen Sie den Kompromiss!

„Ich unterstütze den alternativen Gesetzesentwurf zur Beschneidung des männlichen Kindes  (Bundestags-Drucksache 17/11430), der eine Beschneidung nur mit Zustimmung des mindestens 14-jährigen Knaben erlaubt. Er stellt einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Grundrechten der Knaben und den Interessen der Eltern und der  Religionsgemeinschaften dar.

Ich fordere alle Mitglieder des Deutschen Bundestages ausdrücklich auf, für den alternativen Gesetzesentwurf zu stimmen.“

Text und Begründung des alternativen Gesetzesentwurfs:  http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711430.pdf

Kommentar zum alternativen Gesetzesentwurf:  http://hpd.de/node/14361